- § 1 Sitz der
Tanzschule und Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
- Sitz der Tanzschule TanzCentrum "Die 3"
ist 22844 Norderstedt, Alter Kirchenweg 41.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für
alle anderen vom TanzCentrum "Die 3" durchgeführten
auswärtigen Veranstaltungen.
- § 2 Unterrichtstage
und -Zeiten
- Die Unterrichtstage und -zeiten für den
Kursus sind im Stundenplan festgelegt und sind aus dem Kursusplan
ersichtlich. Es bleibt jedoch vorbehalten, die Tanzstunden ausnahmsweise
auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen, sofern der
Geschäftsbetrieb dieses erfordert.
- § 3 Parkmöglichkeiten
- Der Parkplatz auf dem Grundstück der
Tanzschulen in Norderstedt kann bis auf Widerruf
von den Teilnehmern während der Kursuszeiten kostenlos benutzt werden.
Das Abstellen von Fahrzeugen geschieht auf eigenes Risiko, eine Haftung
für eventuelle Schäden oder Verlust wird seitens des TanzCentrum "Die 3"
nicht übernommen.
- § 4 Video-Überwachung
- Die Tanzschule in Norderstedt kann aus Sicherheitsgründen innen und außen mit
Video-Kameras überwacht werden und die Vorgänge mit Video-Recordern
aufgezeichnet werden. Die Teilnehmer erklären sich hiermit ausdrücklich
einverstanden, sowie mit einer Verwertung der Aufnahmen bei eventuell
auftretenden Schadensereignissen.
- § 5 Kleiderablage
- Die Kleiderablage im TanzCentrum "Die 3" ist unentgeltlich. Die Garderoben
befinden sich außerhalb der Säle. Für eventuell beschädigte oder
abhanden gekommene Kleidungsstücke wird eine Haftung nicht übernommen.
Es besteht aber die Möglichkeit, Garderoben
gegen Gebühr aufzugeben. Die Kleidung wird von Beauftragten des
TanzCentrum "Die 3" oder von den Tanzlehrern entgegengenommen. In diesen
Fällen wird für beschädigte oder abhanden gekommene Kleidungsstücke eine
Haftung bis zu € 255,65 übernommen.
Nach der Versammlungsstättenverordnung, der
die Tanzschule unterliegt, ist ein Mitnehmen von Garderoben in den Saal
aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Ebenso ist das Ablegen der
Garderobe im Barbereich o.ä. nicht erlaubt.
§ 6 Getränke
- Das TanzCentrum "Die 3" ist voll
konzessioniert, es können dort Getränke gekauft werden. Aus diesem
Grunde ist es nicht gestattet, Getränke und Lebensmittel mitzubringen
und in den Räumen zu verzehren.
- § 7 Honorar
- Das Honorar für die Tanzkurse ergibt sich
aus dem Kursusplan. Angegeben ist immer das Honorar für eine Person. Es
ist mit der Anmeldung fällig und muss auf das Konto des TanzCentrum "Die
3" überwiesen werden bzw. wird vom Konto abgebucht, wenn dem TanzCentrum
"Die 3" eine Lastschrifteinzugsermächtigung gegeben wird. Eine
Barzahlung ist nur in Ausnahmen möglich.
Das Honorar wird auch dann voll erhoben,
wenn der Kursus nicht oder nur teilweise besucht wird. Die Anmeldung ist
immer bindend.
- § 8 Paarweises Tanzen
- Das TanzCentrum "Die 3" versteht beim
Unterricht in den Kursen, die ein paarweises Tanzen beinhaltet, nur ein
Zusammentanzen eines Herrn mit einer Dame bzw. eines Jungen mit einem
Mädchen. Für gleichgeschlechtliche Paare bieten wir Sonderkurse an.
- § 9 Casino-, Club- und
Tanzkreismitgliedschaften
- Für die Casino-, Club- und
Tanzkreismitgliedschaften gelten darüber hinaus gesonderte
Vertragsergänzungen, die sich aus den Anmeldungen selbst ergeben. Diese
beziehen sich in erster Linie auf Honorare, Unterrichtszeiten,
Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen.
- § 10 Abweichende
Vereinbarungen
- Von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich abgefasst werden und haben
nur in dieser Form Gültigkeit.
- § 11 Rechtswirksamkeit
- Sollten diese Geschäftsbedingungen in
einzelnen Teilen nicht rechtswirksam sein, so behalten sie im Übrigen
ihre Gültigkeit.
- § 12 Gerichtsstand
- Der Gerichtsort aller Tanzschulen ist
Norderstedt.
- § 13 Hausordnung
- Die anliegende Hausordnung ist ebenfalls
Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verstöße und
Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zum Ausschluss aus dem
Kursus oder dem Tanzclub führen, ohne dass ein
Honorarerstattungsanspruch des Betroffenen besteht.
- § 14 Internet-Anmeldungen
- Für die Anmeldung zum Tanzkursus per
Internet müssen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB und die
Hausordnung akzeptieren.
Mit Ihrer Anmeldung per Internet geben Sie
gegenüber dem TanzCentrum "Die 3" ein verbindliches Angebot zum Erwerb
eines Tanzkurses bzw. Tanzclubs ab. Der Vertragsschluss kommt zustande,
indem das TanzCentrum "Die 3" Ihr Angebot mit Abschluss Ihrer Anmeldung
ohne weiteres annimmt. Sie verzichten auf die ausdrückliche Erklärung
der Annahme Ihres Angebots. Der Vertragstext auf Grundlage Ihrer Angaben
wird nach Vertragsabschluss gespeichert, ohne Ihnen zugänglich zu sein.
Der Vertragsabschluss wird auf Wunsch durch eine
E-Mail bestätigt. Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt auch dann
erhalten, wenn Sie keine Bestätigungs-E-Mail erhalten, z. B. weil Sie
eine fehlerhafte oder keine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben oder weil
die E-Mail durch fehlerhafte Weiterleitung bei Ihnen nicht angekommen
ist.
Norderstedt, 1. April 2007
Hausordnung TanzCentrum
"Die 3" als Anlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Der Unterricht beginnt pünktlich zu den im
Kursusplan bzw. im Stundenplan festgelegten Zeiten. Im eigenen wie auch
im Interesse der übrigen Teilnehmer ist ein rechtzeitiges und
regelmäßiges Erscheinen zu den Tanzstunden notwendig.
- Zur Abwicklung eines ordnungsgemäßen
Unterrichts ist es erforderlich, dass die Teilnehmer während der
Kursuszeiten im Haus bleiben.
- Den Anordnungen der Lehrkräfte und der
Beauftragten des TanzCentrum "Die 3" ist Folge zu leisten. Ein
Zuwiderhandeln kann zum Ausschluss aus dem Kursus führen.
- Es wird auf gepflegte Kleidung Wert
gelegt. Für den Abschlussball ist festliche Garderobe vorgeschrieben
(Damen im Kleid oder Rock mit festlicher Bluse, Herren im Jackett mit
Krawatte oder Fliege). Diese Kleidungsvorschriften gelten auch für
mitgebrachte Gäste.
Sollte einem Teilnehmer oder Gast wegen des Nichtbeachtens der
Kleiderordnung der Zutritt zum Ball verwehrt werden, so besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung von Einlassgebühren.
- Mit Rücksicht auf die Schuhe der anderen
Teilnehmer und auf den gepflegten Zustand der Tanzflächen ist ein Tragen
von Schuhen mit Metallteilen oder spitzen Absätzen untersagt.
- Um Nachbarn nicht zu stören, wird um Ruhe
beim Kommen und Gehen und um Vermeidung von Ansammlungen vor dem Eingang
und auf den Parkplätzen gebeten.
- Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass das Abstellen von Fahrrädern oder sonstigen Fahrzeugen
(auch Kinderwagen o.ä.) im Eingangsbereich oder auf Gehwegen vor dem
TanzCentrum "Die 3" aus den Bestimmungen der
Versammlungsstättenverordnung heraus untersagt ist.
- Im Übrigen hat sich jeder Kursus- bzw.
Casino-, Club- und Tanzkreisteilnehmer so zu verhalten, dass andere
Teilnehmer nicht gestört werden und ein ordnungsgemäßer Ablauf der
Tanzkurse gewährleistet ist.
Norderstedt, 1. April 2007
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